Weil Vertrauen die Basis unserer Bildungsarbeit ist, handeln wir transparent und nachvollziehbar.
Transparenz ist uns sehr wichtig, deshalb haben wir uns der Initiative Transparente Zivilgesellschaft (ITZ) angeschlossen.
Wir verpflichten uns, die zehn folgenden Informationen der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen und aktuell zu halten.
Auf dieser Seite legen wir leicht zugänglich offen, wie wir arbeiten, wofür wir Mittel einsetzen und wer hinter Tischlein Deck Dich e.V. steht.
Der Verein ist gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) von der Körperschaftsteuer befreit und gemäß § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) von der Gewerbesteuer befreit.
Er fördert im Sinne der §§ 51 ff. der Abgabenordnung (AO) ausschließlich und unmittelbar mildtätige sowie gemeinnützliche Zwecke. Die Steuerbegünstigung wurde zuletzt durch einen Freistellungsbescheid des Finanzamts Karlsruhe (Steuernummer 35022/81493) vom 13.Juni 2023 bestätigt.
Der ehrenamtliche Vorstand wurde zuletzt am 02.06.2025 für eine zweijährige Amtsperiode gewählt.
Der Vorstand des Vereins besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich gemäß § 26 BGB durch den Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden vertreten. Jeder von ihnen vertritt den Verein einzeln.
Unsere Vorstandsmitglieder:
Geschäftsführung: Veronika Pepper (seit Juli 2018)
Die Mitgliederversammlung ist das wichtigste Organ im Verein. In der Mitgliederversammlung hat jedes volljährige Mitglied eine Stimme. Zur Ausübung des Stimmrechts kann ein anderes Mitglied schriftlich bevollmächtigt werden.
Der Verein verfügt über eine hauptberufliche Arbeitnehmerin sowie drei Arbeitnehmer in Teilzeit.
Darüber hinaus engagieren sich vier Übungsleiter:innen ehrenamtlich.
Ergänzt wird die Personalstruktur durch zwei Stellen im Rahmen des FSJ bzw. BFD sowie durch rund zehn regelmäßig tätige ehrenamtliche Mitarbeiter:innen.
Der Verein ist rechtlich und organisatorisch unabhängig. Es bestehen keine Verbundenheiten mit Dritten, insbesondere keine Mutter- oder Tochtergesellschaften, Fördervereine, ausgegliederten wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe oder Partnerorganisationen.
Der Verein erhält keine regelmäßigen oder einmaligen Zuwendungen, die mehr als 10 % der gesamten Jahreseinnahmen ausmachen. Es bestehen somit keine einzelnen Großzuwendungen, die einen maßgeblichen Einfluss auf die Finanzierung oder Tätigkeit des Vereins haben.